Anspruch und Wirklichkeit im Vatikan: Moral contra Menschenverachtung?


Die Anfrage:

In Kenntnis meiner offenen Briefe vom 4. bzw. 20.10.1999 an die OB-in, die Bürgermeister und die Gemeinderäte der Stadt Heidelberg richtete eine Person aus der Politik in der Zeit zwischen dem 11.2. und dem 21.6.2001 Anfragen mit der Bitte um eine genaue Stellungnahme jeweils an folgende Adressaten:

S.Em. Kardinal Dario Castrillon Hoyos,
Prefetto della Sacra Congregazione per il Clero e Presidente della ‘Commissi
o Ecclesia Dei’,

und

S.Em. Kardinal Joseph Ratzinger,
Prefetto della Sacra Congregazione per la Fede,
Palazzo del Sant’Uffizio,
I-00120  Città del Vaticano, Roma;

Herrn Pater Andreas Hönisch,
Kloster Auhof,
A-3372 Blindenmarkt,
Österreich;

An das Erzbischöfliche Ordinariat,
Herrenstr. 35,
79098 Freiburg.

In dieser bei allen vier Adressaten im wesentlichen gleich formulierten Anfrage wird vorerst erörtet, daß ein Heidelberger Bürger (der Verfasser) mit einem begründeten Antrag „begehrt, daß die Katholische Pfadfinderschaft Europas e.V. (KPE) vom Stadtjugendring Heidelberg e.V. ausgeschlossen wird.“ Der Vortrag weist des weiteren folgenden Wortlaut auf:

„Der Antragsteller hat sein Begehren in zwei offenen Briefen vom 4. bzw. 24.10.1999 an die Stadt Heidelberg begründet, siehe Anlage. 

Der Antragsteller berichtet, daß seine Tochter innerhalb der KPE in Kontakt mit einer Sekte gekommen und seit sechs Jahren Opfer dieser ganz abgeschotteten Sekte um einen katholischen Pfarrer Xaver Weikmann geworden sei. Unzählige Versuche seitens der Familie, Kontakt aufzunehmen, sind in all den Jahren erfolglos geblieben.
Zur Dokumentation der Sekte wurden vom Antragsteller folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Auszug aus dem Urteil des Landgerichts Freiburg/Br. vom 20.11.1996: Seiten 15-18 (AZ.: 8 0 299/95),
- AS 107 Fotokopie einer Aufnahme der Sekte beim KPE-Lager am 25.2.1995,
- AS 129 und 131 ff. wirre Sektenschriften vom 22. und 23.5.1995,
- Protokoll der Vernehmung des Zeugen Michael Hageböck vom 26.6.1996 vor dem Landgericht Freiburg/Br. (AZ.: w.o.); Brief von dem selben Michael Hageböck vom 29.9.1995, der sich auf das o.g. Protokoll bezieht,
- Brief von Prof. Josef Schumacher, Freiburg/Br. vom 8.2.1998 an Dr. Marco Feraudi. 

Das Anliegen des Antragstellers ist schwerwiegend. Ich möchte Sie daher höflich bitten, auf die einzelnen Punkte dieses vorliegend dokumentierten Geschehens einzugehen, sie zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. 

Für Ihre Bemühungen und für Ihre geschätzte Rückantwort bin ich Ihnen im voraus sehr dankbar.“

 

Die Antwort:

1. Herr Andreas Hönisch, der Gründer und Obere des Ordens der ‚Diener Jesu und Mariens’ (‚Servi Jesu et Mariae’, SJM) sowie der geistliche Führer der ‚Katholischen Pfadfinderschaft Europas’ (KPE), hat auf die ihm durch dieses Schreiben vorgelegten Tatsachen wieder einmal nicht reagiert. Dies beweist, daß Hönisch gar nichts gegen diese Tatsachen einwenden kann, und daß er trotz seines Lippenbekenntnisses zum gelebten Christentum nicht im geringsten daran denkt, seine gesteigerte unbedachte Herrschsucht zum Nachteil der Jugendlichen im deutschsprachigen Raum einzugestehen. 

2. Auch die übrigen drei Adressaten, drei Kontrollinstanzen (episcopi=Aufseher), gehen auf keinen der Punkte des dokumentierten Geschehens ein. D.h. Hönischs Vorgesetzte in Rom verzichten vollständig darauf, Hönisch mit Argumenten in Schutz zu nehmen.
Obwohl deren Erwiderungen bloße Floskeln sind, erlauben gerade diese begründete Schlüsse über die menschlichen Qualitäten dieser Persönlichkeiten, die äußerst verantwortungsvolle Posten in der katholischen Kirche besetzen (deren zwei in Rom), welche nach ihren eigener Vorgabe die höchste moralische Instanz darstellt. 

Durch ihr Schweigen geben Hönisch und seine höchsten Vorgesetzten zu, daß gegen die dokumentierten Argumente des Antragstellers nichts einzuwenden ist. Zu einem Umdenken und einem der Gerechtigkeit halber ausgleichenden Handeln sind sie, die für die eigene Machtvermehrung in Namen Christi moralisierend auftretenden, jedoch nicht willig.

Einige Sätze der Antwortschreiben sind besonders aufschlussreich:

- Prälat Camille Perl, Sekretär der ‚Commissio Ecclesia Dei’, die „die Autorität des Hl. Stuhles über die SJM“ (Hönischs Orden) ausübt, antwortet für Kardinal Castrillon Hoyos am 28.2.2001 wie folgt:
„Sie werden verstehen, daß es uns in Rom nicht möglich ist, jede Aktivität von Mitgliedern religiöser Orden zu kontrollieren.“ Damit erklärt der Hl. Stuhl durch Camille Perl, daß dieser nach Jahren des Versäumnisses ein weiteres Mal angesichts der dokumentierten Fakten zu Lasten von Hönisch und seinem Umfeld keinerlei Kontrollfunktion ausüben will.
Mit Bezug auf den öffentlich und z.T. rechtskräftig dokumentierten Sektenfall um den Priester Xaver Weikmann in Furtwangen und Rüthen, schreibt C. Perl weiter: „... in den (den Sektenfall) die KPE oder gar die SJM ... verwickelt sind.“ D.h. es ist dem Hl. Stuhl der Zusammenhang zwischen KPE/SJM und der Sekte um Xaver Weikmann nicht entgangen; gleichzeitig jedoch versäumt Kardinal Castrillon Hoyos, Vorsitzender der ‚Ecclesia Dei’ und  der Kleruskongregation, seit Jahren, etwas zu unternehmen. Camille Perl fügt für den Hl. Stuhl noch hinzu: „Nach dem Rechtsgrundsatz, „audiatur et altera pars“, ist es dringend geboten, daß Sie sich direkt an P. Andreas Hönisch (Kloster Auhof, A-3372 Blindenmarkt) wenden und um Stellungnahme bitten.“ Der Hl. Stuhl duldet weiter in bewußter Passivität Hönischs Tun, während Hönisch nur mit verachtendem Schweigen reagiert.

- Für Kardinal Ratzinger, den Beschützer Hönischs, antwortet unter dem 7.4.2001 Erzbischof Tarcisio Bertone (Salesianer), Sekretär der Glaubenkongregation: „Hierzu kann ich Ihnen nur sagen, daß dieses Dikasterium in der vorgetragenen Angelegenheit sachlich nicht zuständig ist und deshalb bezüglich der von Ihnen angesprochenen Elemente auch nicht Stellung beziehen kann. Möglicherweise kann Ihnen das zuständige Erzbischöfliche Ordinariat Freiburg weiterhelfen und nähere Auskünfte erteilen.“

- In seiner Erwiderung, einer nichts sagenden Floskel, vom 14.8.2001 auf die gleiche Anfrage geht das Ordinariat Freiburg in der Person von Weihbischof Prof. Dr. Paul Wehrle, Bischofvikar für Jugendpastoral, auf keinen der Punkte ein.

Somit wird deutlich, daß Ratzinger zwar durch seine Empfehlung von Hönisch als Apostel der deutschsprechenden Jugendlichen dessen verheerendes  Treiben  entfesselte, nun aber auf menschenverachtende Weise jede  Hilfeleistung unterläßt. Wird der Heilige Stuhl die Geister, die er rief, nun nicht mehr los?